Außenlicht auf Privatgrundstücken – Gestaltungselement und Sicherheitsfaktor

Bei der Auswahl und Installation der Beleuchtung für den Außenbereich eines privaten Wohnhauses spielen sowohl technische als auch ästhetische Faktoren eine Rolle.

Im städtischen Raum ebenso wie innerhalb von kleineren Ortschaften ist die nächtliche Beleuchtung von Straßen und Fußwegen heute eine Selbstverständlichkeit. Sie dient der Unfallverhütung ebenso wie der allgemeinen Sicherheit. Beides ist auch auf privaten Grundstücken wichtig, doch sind hier nicht öffentliche Institutionen, sondern die jeweiligen Eigentümer dafür verantwortlich. Bei der Auswahl und Installation der Beleuchtung für den Außenbereich eines privaten Wohnhauses spielen sowohl technische als auch ästhetische Faktoren eine Rolle. Schließlich soll die Außenbeleuchtung nicht nur rein praktische Zwecke erfüllen, sondern auch als gestalterisches Mittel dienen, um ein angenehmes Ambiente zu erzeugen. Im folgenden Beitrag sind einige Anregungen zu diesem Thema zusammengefasst.

Bodeneinbaustrahler: eine moderne und praktische Lösung für den Außenbereich

Garten Beleuchtung

Im öffentlichen Straßenraum dominiert nach wie vor die klassische Straßenlaterne. Auch auf privaten Grundstücken wurden ähnliche, etwas kleinere Laternen lange Zeit bevorzugt, teils auf Sockeln oder kleinen „Laternenmasten“, teils auch direkt an der Hauswand montiert. Doch seit einigen Jahren greifen immer mehr private Grundstückseigentümer auf Bodeneinbaustrahler zurück, wenn es um die Beleuchtung ihres Wohngrundstücks oder ihres Gartens geht. Neben dem Energiesparen beim Heizen trägt eine energieeffiziente Beleuchtung ebenfalls zur Senkung der laufenden Betriebskosten bei, weshalb die Wahl beim Kauf immer häufiger auf Bodeneinbaustrahler auf LED-Basis fällt. Ebenso wie bei der Innenraumbeleuchtung haben sich LED mittlerweile auch im Außenbereich vielfach bewährt, um damit Flächen mit möglichst geringem Energieverbrauch zuverlässig auszuleuchten. Handelt es sich dabei um Bodeneinbaustrahler, bieten diese zusätzlich den Vorteil, dass dafür keine Masten oder Halterungen notwendig sind, sodass der Blick aus dem Haus frei ins Grüne schweifen kann. Zudem bietet das gesamte Grundstück dann einen optisch ruhigeren und eleganteren Anblick. Im ausgeschalteten Zustand sind die Strahler absolut unauffällig und werden kaum wahrgenommen. Je nachdem, wo sie platziert werden, können sie nicht nur als reine Beleuchtung, sondern auch zur Erzeugung interessanter gestalterischer Effekte bei der Beleuchtung der Fassade genutzt werden.

Unfallschutz und Einbruchsicherheit im Blick behalten

Bei der Planung der Außenbeleuchtung sollten allerdings neben gestalterischen Aspekten vor allem auch der Unfallschutz und die Abschreckung potenzieller Einbrecher im Vordergrund stehen. Wenngleich auf privaten Grundstücken keine allgemeine Verpflichtung zur Beleuchtung gilt, gibt es doch Haftungsrisiken für Eigentümer und Hausverwaltungen, falls es bei Dunkelheit zu Unfällen kommt oder Sachschäden infolge unzureichender Beleuchtung entstehen. Mit Blick auf den Einbruchschutz gilt Licht sogar als eine der wirksamsten Abschreckungsmaßnahmen, die es gibt. Denn während Gitter, Schlösser, Fensterriegel und ähnliche mechanische Hindernisse einen Einbruch bestenfalls vereiteln oder auf halbem Wege scheitern lassen, scheuen Kriminelle bei reichlich Licht oftmals schon davor zurück, sich dem Haus überhaupt zu nähern. Das liegt vor allem daran, dass sie dann nicht nur von den möglicherweise anwesenden Bewohnerinnen und Bewohnern des Hauses, sondern auch von Dritten – wie zum Beispiel Nachbarn oder Passanten – leichter entdeckt und beobachtet werden können. Wichtig ist dabei, dass alle Bereiche rings um das Haus gleichermaßen gut ausgeleuchtet sind. Dunkle Ecken sollte es nirgends geben, vor allem nicht im Bereich von Keller- beziehungsweise Nebeneingängen oder Terrassen. Aufgrund ihres geringen Energieverbrauchs eignen sich LED-Strahler problemlos für eine Dauerbeleuchtung die ganze Nacht hindurch, ohne dabei unnötig hohe Stromkosten zu verursachen. Auf andere Einbruchsschutzmaßnahmen sollte natürlich dennoch nicht verzichtet werden, allein schon für den Fall, dass einmal der Strom oder die Beleuchtung ausfallen sollte oder sich ein Einbrecher am Tage Zutritt zum Haus verschaffen will.

Das könnte Ihnen auch gefallen:

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert


The reCAPTCHA verification period has expired. Please reload the page.