Wenn das Wildschwein den Garten umgräbt

Wildschweine, aber auch andere Wildtiere wie z.B. Steinmarder, Fuchs oder auch den Waschbären zieht es in waldnahe Wohngebiete. Selbst in Städte „fallen“ die Borstentiere ein.

Der Grund ist dabei oft der gleiche: Die Tiere sind Allesfresser und heimische Gärten und Gartenanlagen bieten entsprechende Nahrungsmittel. Dabei entsteht auf Grundstücken oft hoher Schaden. Denn wenn z.B. ein Wildschwein mit seinem kräftigen Rüssel die Erde nach z.B. Pilzen, Knollen, Würmer oder Insektenlarven durchsucht, bleiben oft große Löcher zurück.

Dabei ist zu beachten, dass ein Wildschwein auch vor „menschlichen Nahrungsmitteln“ nicht Halt macht. Obwohl sich das Borstentier in Wald- und Feldlandschaften besonders wohl fühlt, ist z.B. ein heimischer Komposthaufen ein gefundenes Fressen. Aus diesem Grund sollten Sie immer ihren Kompost in einem dafür vorgesehenen Bereich ablegen und ihn mit einem stabilen, in der Erde verankerten Zaun versehen.

Wildschwein im Garten: Auch Komposter schützen nicht!

Achten Sie auch darauf, die Umrandung tief genug in den Boden zu setzen, damit „die Sau“ nicht mit ihrem Rüssel darunter gelangt. Denn wenn sich ein bis zu 1,80m langes und ca. 160kg schweres Wildschwein erst einmal über einen Zaun hermacht, bleibt oft nicht viel davon über.
Aus diesem Grund sind auch die bekannten „Plastikkomposter“ kein wirksamer Schutz gegen das Borstentier. Diese Gebinde werden einfach umgeworfen.

Dass Wildschweine immer häufiger in Wohngebiete eindringen, liegt unter anderem am immer kleiner werden natürlichen Revier sowie dem bequemen Zugang zu Nahrung – z.B. in Mülltonnen, Beeten oder dem angesprochenen Komposter.

Ein wirksamer Eigenschutz gegen den unerwünschten Eindringling stellt z.B. stabiler Jäger- oder Stabgitterzaun dar. Wie auch beim Komposter gilt es hier, den Zaun durch Begrenzungsplatten oder Bodenfundamente in einer Tiefe von ca. 50 cm unter dem Boden zu verankern.
Keinen wirksamen Schutz stellt hingegen der Einsatz von Geruch- oder Lärm als Vergrämungsmaßnahme dar. Hier dürfte höchstens Ihr Nachbar vergrämt werden. Für nützliche Kleintiere wie z.B. Igel können in einem Zaun Lücken gelassen werden.

Achten Sie darauf, dass Sie Wildschweine nie füttern. Hierzu zählt auch das Abladen von Gartenabfällen am Waldrand!

Lassen Sie auch nie Müllsäcke über Nacht im Garten liegen. Durch die „gute Nase“ riechen Wildschweine auf größerer Distanz Nahrungsmittel. Im Übrigen sollten Sie Ruhe bewahren, wenn Sie einem Wildschwein begegnen. Obwohl die Tiere meist scheu und friedliebend sind, verteidigen sie sich, wenn sie Angst bekommen mit Bissen und ihrer Körperkraft.

Das Wildschwein hat “Vorfahrt”!

Halten Sie sich also von den Tieren fern und sichern Sie, sofern vorhanden ihren Hund.

Bedenken Sie: Ein Wildschwein hat immer „Vorfahrt“ und Sie sollten, sofern sich die Sau nicht vertreiben lässt, einen Umweg wählen.

Abschließend noch einen Hinweis im Umgang mit Schäden an Privatgrundstücken: Informieren Sie zunächst das Ordnungsamt oder die Polizei.
Der Jäger ist hier nicht der erste Ansprechpartner. Mit ihm kann im Nachgang eine Lösung erarbeitet werden.

Wir danken dem Friedrichsthaler Jäger Werner Thom für das ausführliche Gespräch und die zahlreichen Hintergrundinformationen.

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